Auf dem Gebiet des Zusatzversorgungsrechts berät und vertritt Rechtsanwältin Hansen sowohl Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zu jeglichen Problembereichen:
- Sanierungsgelder
- Austritt aus der VBL / Zusatzversorgungskasse
- Gegenwertzahlung
- Alternativlösungen der Zusatzversorgung
- Rentenkürzungen
- Startgutschriften
- überhöhte Abzugsbeträge in der Zusatzversorgungsrente aufgrund Versorgungsausgleich
- Beanstandungsfristen
- Satzungsfragen, Punktesystem
- Auswirkungen der Systemumstellung 01.01.2002
- und viele andere Themen
Rechtsanwältin Hansen berät und vertritt dabei Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes gegenüber der VBL und anderen Zusatzversorgungskassen. Wir überprüfen u.a. Rentenbescheide und wenden uns insbesondere gegen die Berechnung der sogenannten Startgutschriften.
Kommunale und kirchliche Unternehmen beraten wir im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus den öffentlichen Zusatzversorgungskassen (VBL/ZVK), bei dem die Kassen auf rechtlich ungesicherter Grundlage eklatant hohe Ausgleichszahlungen verlangen. Wir prüfen dabei die rechtlichen Möglichen des Ausstiegs aus den öffentlichen Kassen und unterstützen bei den sich anschließenden Verhandlungen. Ziel ist stets, für das zu beratende Unternehmen eine kalkulierbare und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden. Auch die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der überhöhten Forderungen der Zusatzversorgungskassen wird von uns mit Nachdruck betrieben.