Ein Vermögen aufzubauen dauert oft ein Leben lang und ist meist das Werk ganzer Generationen. Ein Vermögen zu vernichten gelingt durch eine falsche Entscheidung relativ schnell und die Folgen sind einschneidend und irreversibel.
Bei unklaren oder ungerechten Nachfolgeregelungen sind die Erben oft jahrelang Opfer von Erbauseinandersetzungen. Familien zerstreiten sich oder verkehren nur noch per Anwalt miteinander. Beratungskosten verzehren das Erbe. In vielen Fällen wird Vermögen aber auch durch Steuern reduziert, die man bei der Nachfolgeplanung nicht beachtet hat.
Gerade Unternehmer und Inhaber von größeren Vermögen sind deshalb gut beraten, sich eingehend über die Möglichkeiten der Vermögensnachfolgegestaltung zu informieren. Rechtsanwältin Hansen steht Ihnen dabei gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Um Vermögen generationenübergreifend erhalten zu können, kommt es entscheidend darauf an, die Weichen rechtzeitig und richtig zu stellen. Das ganzheitliche Beratungsspektrum der Kanzlei umfasst dabei folgende Themen, welche in den meisten Fällen ineinandergreifen:
- Erb- und Familienrecht
- Stiftungs- und Steuerrecht
- Gesellschaftsrecht
- Immobilienrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- flexible und steueroptimierte Nachfolgeplanung durch Familienpool/ Familienvermögensgesellschaft
- Unternehmensnachfolgerecht
Rechtanwältin für Unternehmensnachfolg
in Göttingen
Für den Fortbestand eines Unternehmens ist die – rechtzeitige – Regelung der Unternehmensnachfolge von entscheidender Bedeutung. Dies gilt insbesondere für Familienunternehmen, zu denen in Deutschland mehr als 90 Prozent aller Unternehmen zählen (Quelle: de.statista.com). Ob und wie Vermögen ungeschmälert auf die nächste Generation übergehen kann, ob ein Unternehmen nach dem Erbfall weiter bestehen und kann oder aus Liquiditätsmangel in die Insolvenz abzudriften droht, hängt vor allem von den Entscheidungen ab, die von der Unternehmensführung heute getroffen werden. Es sind Entscheidungen, die eine kompetente Beratung mit fundierten rechts-, steuer- und wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnissen verlangen.
Typische Regelungsziele bei der Unternehmensnachfolgeplanung sind
- Wirtschaftliche Absicherung der Familie
- Erhalt und Fortführung des Unternehmens
- Vermeidung finanzieller Belastungen aus Anlass des Erbfalls (z.B. Pflichtteilsansprüche oder Steuern)
Um diese Ziele erreichen zu können, sorgt Rechtsanwältin Hansen - ggf. unter Hinzuziehung von Steuerberatern oder anderen Spezialisten - in der Gestaltungsberatung dafür, dass erbrechtliche, familienrechtliche und gesellschaftsrechtliche Regelungen aufeinander abgestimmt und auf ihre steuerlichen Folgen geprüft werden. Angesichts der Komplexität eines solchen Prozesses empfehlen wir, mit der Nachlassplanung möglichst frühzeitig zu beginnen.
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