Jeder Mensch stellt sich früher oder später die Frage, wie es nach dem Erbfall weitergehen und wem man sein Vermögen hinterlassen soll. Als Anwältin für Erbrecht hilft Ihnen Rechtsanwältin Hansen zu Lebzeiten, Ihre Vorstellungen über Ihre Vermögensnachfolge zu formulieren und Erbstreitigkeiten so gut es geht zu vermeiden. Dabei berücksichtigt sie auch die erbschaft- und ertragsteuerlichen Auswirkungen in der Nachlassplanung. Ein weiterer Schwerpunkt im Erbrecht liegt aufgrund Rechtsanwältin Hansens familienrechtlicher Expertise in der Beratung von Mitgliedern von Patchworkfamilien und Getrennten/Geschiedenen. Die gesetzliche Erbfolge kann hier zu ausgesprochen unerwünschten Ergebnissen führen.
Nach einem Erbfall ist Rechtsanwältin Hansen Ansprechpartner für Erben, Miterben, enterbte Angehörige, Vermächtnisnehmer und Testamentsvollstrecker. Sie verfügt über einen umfangreichen Erfahrungsschatz im Erbrecht – sowohl in Erbscheinsverfahren und streitigen Erbauseinandersetzungen als auch in Verfahren der alternativen Streitbeilegung (Mediationsverfahren) – und unterstützt ihre Mandanten in Göttingen und Umgebung bei der Wahrung und Durchsetzung ihrer Interessen. Dabei deckt sie jegliche Tätigkeitsfelder ab, die das Erbrecht und angrenzende Rechtsgebiete bereithalten.
Rechtanwältin für Erbrecht in Göttingen
VOR dem Erbfall unterstützt Rechtanwältin Hansen Sie als Fachanwältin insbesondere bei:
- der Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
- der Planung und Umsetzung lebzeitiger Vermögensübertragungen
- der Ausgestaltung und Errichtung letztwilliger Verfügungen (Testaments- und Erbvertragsgestaltung)
- der Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge
- der Planung der Vermögensnachfolge; auch bei Sachverhalten mit Auslandsbezug (Auslandsvermögen, ausländische Staatsbürgerschaft)
NACH dem Erbfall hilft sie Ihnen als Anwältin für Erbrecht bei:
- der Entscheidungsfindung, ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden sollte
- der Beantragung der notwendigen Erbnachweise (Erbscheinsverfahren; Erbschein beantragen)
- der Prüfung und Berechnung der Ihnen zustehenden Ansprüche
- der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- der Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlass
- der Prüfung und Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- der Prüfung der vom Erblasser errichteten letztwilligen Verfügungen und Durchsetzung Ihrer Rechte (Testament anfechten)
- der alternativen Streitbeilegung in Mediationsverfahren